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 Meistens muss es schnell gehen....sowieso schon angespannt muss schnell ein Pflegedienst aus der Nähe her, der meine Versorgung oder die Versorgung von Angehörigen übernimmt.
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Rechtsprechung zum Seitenthema finden Sie hier : (News)
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Thema: Rechtliches zum Seitenthema

Rechtsprechung zum Seitenthema finden Sie hier :

  • Der Bundesgerichtshof veröffentlich viele seiner Entscheidungen unter : www.bundesgerichtshof.de
    • Die Verwaltungsgerichte haben (noch) keine einheitliche Urteilsdatenbank. Viele Gerichte stellen jedoch auch Entscheidungen ins Internet. Eine Übersicht über die Verwaltungsgerichte findet man unter
      http://www.verwaltungsgerichtsbarkeit.de/
    Geschrieben von donald am Freitag, 13. Februar 2009

    Dokumente zum Thema Pflege - Richtlinien (News)
    mehr... (5812 mehr Zeichen) Druckoptimierte Version 802 mal gelesen
    Thema: Allgemeines zur Seite

    Dokumente zum Thema Pflege

    Dokumente aus dem Bereich Pflege zum Download

    Quelle :  http://www.mds-ev.de

    Pflegebegutachtung - Rechtliche Grundlagen

    Geschrieben von donald am Freitag, 13. Februar 2009 mehr...

    Häusliche Krankenpflege Erläuterungen
    mehr... (8826 mehr Zeichen) Druckoptimierte Version 424 mal gelesen
    Thema: Medizinisch Pflegerisches z. Seitenthema


    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

    Häusliche Krankenpflege ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird als Sachleistung von den Krankenkassen erbracht und ist gesetzlich in § 37 SGB V [1] normiert. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege sind nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege, einer Leistung der Pflegeversicherung.

    Inhaltsverzeichnis

    [Verbergen]
    Geschrieben von donald am Mittwoch, 19. März 2008 mehr...

    Sozialstation - Begriffe und Erläuterungen
    mehr... (5946 mehr Zeichen) Druckoptimierte Version 365 mal gelesen
    Thema: Medizinisch Pflegerisches z. Seitenthema

    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

    Sozialstationen sind Einrichtungen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen zu lassen. Ursprünglich waren die Entgelte für Kirchenangehörige oder Pflegevereinsmitglieder nicht kostendeckend. Diese Regelung musste zwischenzeitlich der neueren Sozialgesetzgebung angepasst werden. Sozialstationen sind Teil der professionellen Pflege (Alten- bzw. Krankenpflege; geregelt durch das SGB V bzw. XI) – deshalb ist der manchmal ähnlich verwendete Begriff häuslicheAlten- und Krankenpflege nicht ganz genau; er ist eher ein Oberbegriff für verschiedene Tätigkeitsbereiche der Sozialstationen und anderer ambulanter Dienste. Gleichartige Dienste von gewerblichen Anbietern laufen häufig unter dem Oberbegriff ambulante Pflegedienste. Dieser Oberbegriff ist allerdings weniger gebräuchlich, weil historisch die Sozialstationen als kirchliche Dienstform zunächst wesentlich verbreiteter waren, wie der Name mancher evangelisch getragener Einrichtung noch das „Diakonie-Station“ umfasst.

    In seiner gewohnten Umgebung ist eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung nach und neben den ärztlichen Leistungen. Zuhause fühlt sich der Mensch oft am wohlsten und das trägt wesentlich zur Besserung, Genesung und Wohlbefinden bei. Die ambulante häusliche Pflege wird in der Regel der stationären Pflege (z. B. in einem Altenpflegeheim) vorgezogen.

    Im Mittelpunkt der Hilfe steht der ganze Mensch im Zusammenspiel von Körper, Seele und sozialem Umfeld. Die Sozialstation sorgt also nicht nur für die Pflege, sondern bietet auch weitere Unterstützung. Denn pflegerisches Handeln soll sich umfassend an den sozialen, körperlichen, seelischen und kulturellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren.

    Geschrieben von donald am Mittwoch, 19. März 2008 mehr...

    Pflegeversicherung
    mehr... (55412 mehr Zeichen) Druckoptimierte Version 480 mal gelesen
    Thema: Rechtliches zum Seitenthema


    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

    Die Pflegeversicherung (PV) ist eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie trägt bei nachgewiesenem, erheblich erhöhtem Bedarf an pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten Dauer einen Kostenanteil der häuslichen oder stationären Pflege.

    Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 unter der Regierung Helmut Kohl mit dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) eingeführt („Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG“). Sie bildet die „fünfte Säule“ der Sozialversicherung – nach Krankenversicherung, Berufsunfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen errichtet werden, ihre Aufgaben jedoch in eigener Verantwortung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung wahrnehmen. Alle gesetzlich krankenversichertenPersonen wurden mit Inkrafttreten des SGB XI in die soziale Pflegeversicherung aufgenommen. Dort nicht Versicherte können freiwillig in die Pflegeversicherung aufgenommen werden (§ 6a SGB XI). Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherungwurden Mitglieder der privaten Pflegeversicherung (PPV). Damit wurde erstmals ein Versicherungsschutz für praktisch die gesamte Bevölkerung eingeführt. Entlastet wird dadurch vor allem die von den Gemeinden getragene Sozialfürsorge.

    Geschrieben von donald am Mittwoch, 19. März 2008 mehr...

    Wohnen im Pflegeheim und der Anspruch auf Sozialhilfe
    mehr... (1357 mehr Zeichen) Druckoptimierte Version 424 mal gelesen
    Thema: aktuelle News Die demographische Entwicklung zeigt auf, dass der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung sich stetig erhöht. Dies hat seine Ursache darin, dass der größte Teil der älteren Menschen heutzutage selbständig und unabhängig von fremder Hilfe leben kann; die durchschnittliche Lebenserwartung steigt. Neben dem Anstieg der Zahl älterer aktiver in guten wirtschaftlichen und gesundheitlichen Verhältnissen lebender Menschen ist aber auch ein Ansteigen des Anteils älterer alleinstehender Menschen zu verzeichnen, die von Alterskrankheiten oder einer anderen problematischen Lebenslage bedroht sind oder betroffen wurden (Unfall, Schlaganfall u. a.). Diese Schicksalsschläge ereilen oft auch jüngere Menschen.
    Geschrieben von donald am Mittwoch, 19. März 2008 mehr...


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