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Sozialstationen sind Einrichtungen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie),
die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen
Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt
zukommen zu lassen. Ursprünglich waren die Entgelte für
Kirchenangehörige oder Pflegevereinsmitglieder nicht kostendeckend.
Diese Regelung musste zwischenzeitlich der neueren Sozialgesetzgebung
angepasst werden. Sozialstationen sind Teil der professionellen Pflege (Alten- bzw. Krankenpflege; geregelt durch das SGB V bzw. XI) – deshalb ist der manchmal ähnlich verwendete Begriff häuslicheAlten- und Krankenpflege nicht ganz genau; er ist eher ein Oberbegriff
für verschiedene Tätigkeitsbereiche der Sozialstationen und anderer
ambulanter Dienste. Gleichartige Dienste von gewerblichen Anbietern
laufen häufig unter dem Oberbegriff ambulante Pflegedienste.
Dieser Oberbegriff ist allerdings weniger gebräuchlich, weil historisch
die Sozialstationen als kirchliche Dienstform zunächst wesentlich
verbreiteter waren, wie der Name mancher evangelisch getragener
Einrichtung noch das „Diakonie-Station“ umfasst.
In seiner gewohnten Umgebung ist eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung nach und neben den ärztlichen Leistungen.
Zuhause fühlt sich der Mensch oft am wohlsten und das trägt wesentlich
zur Besserung, Genesung und Wohlbefinden bei. Die ambulante häusliche
Pflege wird in der Regel der stationären Pflege (z. B. in einem Altenpflegeheim) vorgezogen.
Im Mittelpunkt der Hilfe steht der ganze Mensch im Zusammenspiel von
Körper, Seele und sozialem Umfeld. Die Sozialstation sorgt also nicht
nur für die Pflege, sondern bietet auch weitere Unterstützung. Denn pflegerisches Handeln soll sich umfassend an den sozialen, körperlichen, seelischen und kulturellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren.
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