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Rechtliches zum Seitenthema


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Rechtsprechung zum Seitenthema finden Sie hier : (News)
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Thema: Rechtliches zum Seitenthema

Rechtsprechung zum Seitenthema finden Sie hier :

  • Der Bundesgerichtshof veröffentlich viele seiner Entscheidungen unter : www.bundesgerichtshof.de
    • Die Verwaltungsgerichte haben (noch) keine einheitliche Urteilsdatenbank. Viele Gerichte stellen jedoch auch Entscheidungen ins Internet. Eine Übersicht über die Verwaltungsgerichte findet man unter
      http://www.verwaltungsgerichtsbarkeit.de/
    Geschrieben von donald am Freitag, 13. Februar 2009

    Pflegeversicherung
    mehr... (55412 mehr Zeichen) Druckoptimierte Version 524 mal gelesen
    Thema: Rechtliches zum Seitenthema


    aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

    Die Pflegeversicherung (PV) ist eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie trägt bei nachgewiesenem, erheblich erhöhtem Bedarf an pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten Dauer einen Kostenanteil der häuslichen oder stationären Pflege.

    Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 unter der Regierung Helmut Kohl mit dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) eingeführt („Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG“). Sie bildet die „fünfte Säule“ der Sozialversicherung – nach Krankenversicherung, Berufsunfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen errichtet werden, ihre Aufgaben jedoch in eigener Verantwortung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung wahrnehmen. Alle gesetzlich krankenversichertenPersonen wurden mit Inkrafttreten des SGB XI in die soziale Pflegeversicherung aufgenommen. Dort nicht Versicherte können freiwillig in die Pflegeversicherung aufgenommen werden (§ 6a SGB XI). Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherungwurden Mitglieder der privaten Pflegeversicherung (PPV). Damit wurde erstmals ein Versicherungsschutz für praktisch die gesamte Bevölkerung eingeführt. Entlastet wird dadurch vor allem die von den Gemeinden getragene Sozialfürsorge.

    Geschrieben von donald am Mittwoch, 19. März 2008 mehr...

    Muster Vorsorgevollmacht - Online Formular
    mehr... Druckoptimierte Version 285 mal gelesen
    Thema: Rechtliches zum Seitenthema
    Geschrieben von donald am Mittwoch, 19. März 2008

    Muster Vollmacht – Bundesministerium der Justiz.pdf - Online Formular
    mehr... Druckoptimierte Version 1533 mal gelesen
    Thema: Rechtliches zum Seitenthema
    Geschrieben von donald am Mittwoch, 19. März 2008

    Hinweise für die Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten
    mehr... Druckoptimierte Version 204 mal gelesen
    Thema: Rechtliches zum Seitenthema Zulassung als Haushaltshilfe
    Die Zulassung als Haushaltshilfe zur Beschäftigung in Haushalten mit Pflegebedürftigen ist nur dann möglich, wenn die ausländische Haushaltshilfe „hauswirtschaftliche Arbeit“ leistet; es darf keine „Pflege“ geleistet werden. Die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sind nicht als „Pflegearbeiten“ im Sinne der Pflegeversicherung anzusehen.
    Auskunft hierzu gibt das „Merkblatt zur Vermittlung von Haushaltshilfen in Haushalte mit Pflegebedürftigen nach Deutschland“. Das Merkblatt ist im Internet abrufbar (www.arbeitsagentur.de - Startseite > Bürgerinnen & Bürger > Arbeit und Beruf > Vermittlung > Haushaltshilfen); es kann auch bei der Agentur für Arbeit und der Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung, 53107 Bonn, angefordert werden.
    Geschrieben von donald am Mittwoch, 19. März 2008

    Risiken beim Einsatz osteuropäischer Pflegekräfte in der Pflege
    mehr... Druckoptimierte Version 208 mal gelesen
    Thema: Rechtliches zum Seitenthema

    Risiken beim Einsatz osteuropäischer Pflegekräfte in der Pflege - Infoblatt

    Geschrieben von donald am Mittwoch, 19. März 2008


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