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Die Pflegeversicherung (PV) ist eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems.
Sie trägt bei nachgewiesenem, erheblich erhöhtem Bedarf an
pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als
6 Monaten Dauer einen Kostenanteil der häuslichen oder stationären Pflege.
Die Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 unter der Regierung Helmut Kohl mit dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) eingeführt („Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG“). Sie bildet die „fünfte Säule“ der Sozialversicherung – nach Krankenversicherung, Berufsunfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen errichtet werden, ihre Aufgaben jedoch in eigener Verantwortung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung wahrnehmen. Alle gesetzlich krankenversichertenPersonen wurden mit Inkrafttreten des SGB XI in die soziale
Pflegeversicherung aufgenommen. Dort nicht Versicherte können
freiwillig in die Pflegeversicherung aufgenommen werden (§ 6a SGB XI).
Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherungwurden Mitglieder der privaten Pflegeversicherung (PPV). Damit wurde
erstmals ein Versicherungsschutz für praktisch die gesamte Bevölkerung
eingeführt. Entlastet wird dadurch vor allem die von den Gemeinden getragene Sozialfürsorge.
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